Informationen für deutsche Staatsangehörige

neuer Personalausweis

Neue Regelung für die Ausstellung von Personalausweisen

Ab Januar 2013 bietet die Deutsche Botschaft Quito die Dienste einer Personalausweisbehörde an. Das bedeutet, dass Sie an der Botschaft z.B. neue Personalausweise beantragen können. Sie können aber auch die elektronischen Zusatzfunktionen des Personalausweises aktivieren oder deaktivieren lassen oder Ihre persönliche PIN ändern.

Bitte beachten Sie bei der Nutzung dieses neuen Angebotes die folgenden Hinweise:

Für Personalausweisanträge werden die Gebühren erhoben, die auch für das Inland gesetzlich festgelegt sind, zuzüglich eines ebenfalls gesetzlich festgelegten Auslandszuschlags. So kostet z.B. die Neubeantragung eines Personalausweises für Antragsteller/innen über 24 Jahre 58,80 Euro (Grundgebühr 28,80 Euro zuzüglich 30 Euro Auslandszuschlag). Die nachträgliche Aktivierung der elektronischen Zusatzfunktionen kostet z.B. 12 Euro (6 Euro Grundgebühr, 6 Euro Auslandszuschlag).

Weiterführende Informationen zum elektronischen Personalausweis und dessen elektronischen Zusatzfunktionen finden Sie unter www.personalausweisportal.de   und www.bmi.bund.de   dort unter Themen – Pässe und Ausweise

Unser Merkblatt, in dem Sie über die für die Beantragung notwendigen Dokumente informiert werden bzw. das Antragsformular finden Sie hier:

Merkblatt Personalausweis [pdf, 20.53k]

Antragsformular Personalausweis Erwachsene [pdf, 202.68k]

Antragsformular Personalausweis Minderjährige [pdf, 221.57k]

Wir möchten gerne in Ihrem eigenen Interesse vermeiden, dass Sie wegen Ihres Antrags längere Wartezeiten in Kauf nehmen müssen. Bitte berücksichtigen Sie, dass erfahrungsgemäß  in den Monaten Juni, Juli und August der Besucherandrang an der Botschaft Quito besonders groß ist. Wir raten daher dazu, dass Sie Ihre Anträge möglichst vor oder nach dieser Zeit stellen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Sicher Reisen

Sicher reisen - mit der App des Auswärtigen Amts

Die App des Auswärtigen Amts. Der Name ist Programm. Das Auswärtige Amt hat für Sie die nötigen Informationen für eine sichere und möglichst reibungslose Auslandsreise in einer Anwendung zusammengefasst.

Notfallknopf

Hilfe in Notfällen

Wir wollen Sie informieren, wie Sie schon vor Beginn einer Reise Notfällen im Ausland vorbeugen können. Sollte es dann doch einmal geschehen - der Pass ist weg, das Geld verloren - finden Sie hier Hinweise, wie Ihnen die Botschaft weiterhelfen kann.

Kugelschreiber und Tastatur auf Diagramm

Krisenvorsorgeliste

Alle Deutschen, die im Ausland leben, können in eine Krisenvorsorgeliste aufgenommen werden.

Die Aufnahme erfolgt passwortgeschützt im online-Verfahren. Über die Krisenvorsorge hinaus bietet die elektronische Registrierung die Möglichkeit, Informationen zu Bundestagswahlen und zu Wahlen zum Europäischen Parlament sowie sonstige Informationen der zuständigen deutschen Auslandsvertretungen zu beziehen. Eine Eintragung ist deshalb bei längerem Auslandsaufenthalt grundsätzlich zu empfehlen.

Wichtige Information zum Wahlrecht für Deutsche im Ausland

Wahlen zum Deutschen Bundestag am 22. September 2013

Die nach der  Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 04.07.2012 erforderliche Neuregelung des Wahlrechts von im Ausland lebenden Deutschen ohne deutschen Wohnsitz ist fast abgeschlossen. Ein entsprechender Gesetzentwurf aller Fraktionen zur Änderung des Bundeswahlgesetzes wurde am 31.01.2013 vom Bundestag beschlossen und am 01.03.2013 vom Bundesrat gebilligt. Die zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes erforderliche Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt soll bald stattfinden.

Danach sollen Auslandsdeutsche wieder wahlberechtigt sein, sofern sie nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik gelebt haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurück liegt oder wenn sie aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik vertraut geworden und von ihnen betroffen sind.

Die auf den Wahlrechtsänderungen basierende Änderungsverordnung zur Bundeswahlordnung (BWO) ist derzeit in der Ressortabstimmung und soll zeitnah nach Veröffentlichung des 21. und 22. Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. In der BWO wird u.a. das neue Antragsformular für die Eintragung in das Wählerverzeichnis sowie der Text der von den deutschen Auslandsvertretungen zu veröffentlichenden Wahlbekanntmachung festgelegt.

Somit können die Antragsformulare auch erst nach Bekanntmachung der geänderten BWO vom Bundeswahlleiter an die AVen versandt bzw. auf seiner Webseite eingestellt werden.

Passwesen

Passangelegenheiten

Sie benötigen einen neuen Reisepass? Hier finden Sie das Passantragsformular als pdf-Datei zum Herunterladen sowie Hinweise zum Antragsverfahren. Ab dem 2. Juni 2008 kann der elektronische Pass (ePass mit bordeauxrotem Einband) mit Fingerabdrücken bei der Botschaft Quito beantragt werden.

Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig.
Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung: Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im  Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig. Das Bundesinnenministerium empfiehlt den von der Änderung betroffenen Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer zuständigen Passbehörde zu beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und - je nach Reiseziel - Personalausweise zur Verfügung.

Anwaltstorso mit Code Civil

Merkblätter, Formulare und Adresslisten der Konsularabteilung

Hier finden Sie weitere Informationen der Konsularabteilung

Aufgrund der zeitaufwändigen Bearbeitung Ihres Antrages einer Geburtsurkunde, eines Staatsangehörigkeitsausweises oder einer Verpflichtungserklärung bittet die Konsularabteilung um Vorsprache bis spätestens 10.00 Uhr im Konsulat. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Emigrate

Visa für Ecuador

Haben Sie Fragen bezüglich der Visumbestimmungen für Ecuador? Auf unserem Merkblatt finden Sie Hinweise und Kontaktadressen, die Ihnen weiterhelfen.

Wehrpflicht

Wehrpflichtgesetz, Wehrrechtsänderungsgesetz 2011

Patrouille

Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit durch Eintritt in ausländische Streitkräfte, hier: Abwendung des Verlusts der deutschen Staatsangehörigkeit

Staatsangehoerigkeit

Wiedereinbürgerung ehemaliger deutscher Staatsangehöriger

Sollten Sie nach dem 01.01.2000 eine andere Staatsangehörigkeit angenommen und daraufhin Ihre deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben, so können Sie einen Antrag auf Wiedereinbürgerung stellen. Informationen hierzu finden Sie unter folgendem Link:

Informationen für deutsche Staatsangehörige

Sicherheitshinweise

Sicherheitshinweisschilder in Beirut

Über die Sicherheitslage informieren wir Sie tagesaktuell auf der Website des Auswärtigen Amts.

http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/EcuadorSicherheit.html

Informationen des Standesamtes I in Berlin

Familienfeier

Informationen zu Eheschließungen / Lebenspartnerschaften, Geburt eines Kindes im Ausland, Sterbefällen mit Auslandsbezug und damit im Zusammenhang stehenden Fragen (z.B. Namensrecht)

Konsularische Informationen

Blaues Informationsschild

Für Millionen deutscher Touristen wie für im Ausland ansässige Deutsche sind die Auslandsvertretungen in allen rechtlichen Angelegenheiten die wichtigste Verbindungsstelle nach Deutschland. Über das gesamte Servicespektrum im Rechts- und Konsularbereich informieren Sie die Seiten des nachstehenden Links sowie die Websites der deutschen Auslandsvertretungen.

Rente für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR

Seniorengruppe

Für Personen, die durch ein Gericht rehabilitiert wurden oder eine Bescheinigung gem. § 10 Abs. 4 Häftlingsgesetz erhalten haben, besteht die Möglichkeit eine Opferrente zu erhalten. Für weitere Informationen steht Ihnen das Konsulat von Montag bis Freitag zwischen 8h30 und 11h30 zur Verfügung.

Anerkennungsleistung für Ghetto-Arbeit

Mann mit Klemmbrett zeigt mit einem Kuli in eine Richtung

Nach einem Beschluss der Bundesregierung erhalten Berechtigte eine einmalige Anerkennungsleistung in Höhe von 2.000 Euro. Im folgenden Merkblatt erhalten Sie Informationen darüber, ob Sie zu dem berechtigten Personenkreis gehören könnten.